Fragen und Antworten - Tönisvorster-Karnevals-Komitee

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1.Was kostet die Teilnahme?
Die Teilnahmegebühr beträgt nur 5 € pro Person!
Für Fahrzeuge erheben wir keine Gebühr.
Damit es auch so bleiben kann, bitte bei der Bezahlung keine Personen "vergessen"!





2. Kann man auch als Privat-Person mitziehen oder muss man Mitglied in einem Karnevals-Verein sein?
Ja, jeder kann mitziehen!  Eine Mitgliedschaft in irgendeinem Verein ist nicht notwendig.





3. Wie lange dauert der Zug?
Die Wegstrecke  zwischen Startpunkt und Auflösung ist in etwa 5 km lang und dauert ca. 3 Std.





4. Was muss alles angemeldet werden?
Es muss die Anzahl der Personen, Kraftfahrzeuge und Anhänger angemeldet werden. Außerdem brauchen wir noch die Angabe, ob eigene Musik verwendet wird.





5. Was ist bei eigener Musik zu beachten?
Beschallungsanlagen müssen bei der Anmeldung mitgeteilt werden. Bei der Musikauswahl muss darauf geachtet werden, dass es sich nur um Karnevals-/Stimmungsmusik handelt.
Für jede Beschallungsanlage berechnen wir eine Musikpauschale (siehe Anmelde-Formular) .
Die Beschallung per Mikrofon ist in moderater Form erlaubt.
Aber bitte Musik und Beschallung nur so einsetzen , dass benachbarte Zuggruppen nicht übertönt oder beeinträchtigt werden.
Bitte denkt hier auch die Fußgruppen der Spielmannszüge!!






6. Gibt es für die Zugteilnehmer Toiletten auf der Wegstrecke?
Ja !  Es werden üblicherweise an folgenden Stellen die Toiletten aufgestellt:
- Ringstraße REWE-Parkplatz
- Cornelliusstraße / Elsterweg
- Vorster Straße / Cornelliusstraße
- Benrader Straße ACTION-Parkplatz
Während des Zuges sind außerdem die Toiletten des Festzeltes auf dem Parkplatz Willicher Straße für alle geöffnet.





7. Gibt es ein Motto für die Kostüme/Wagenaufbauten?
Nein! Wir wollen der Kreativität der Umzugsteilnehmer in Bezug auf Wagengestaltung und Kostümen freien Lauf lassen. Einzig  politische Kampagnen und sittenwidrige Geschichten lassen wir nicht zu. Es handelt sich um einen Karnevalsumzug und so soll es auch bleiben.





8. Gibt es eine mini- / maximale Teilnehmerzahl pro Gruppe?
Nein !  Es gibt sowohl nach oben, als auch nach unten keine Grenze für die Anzahl der Teilnehmer.





9. Müssen die Teilnehmer vorher namentlich benannt werden?
Nein ! Da wir wissen, wie schwierig es ist, die ganze Mannschaft im Vorfeld namentlich zu benennen, reicht uns zunächst einmal die Teilnehmerzahl und die Namen und Kontaktdaten von zwei verantwortlichen Personen. Am Vortag des Tulpensonntagszuges werden dann Teilnehmerkarten ausgegeben. Diese Karte muss jeder Teilnehmer mit sich führen. Sollten am Tulpensonntag noch Karten fehlen, so können diese noch bei der Zugaufstellung bei uns nachgekauft werden.





10. Muss man bei der Anmeldung schon alles vollständig ausfüllen oder sind noch Änderungen möglich ?
Änderungen z.B. der Personenzahl, der Fahrzeuge etc. sind bis zum Anmeldeschluss problemlos möglich.






11. Wann und wo ist die Aufstellung?
Die Aufstellung erfolgt ab 12:00 Uhr auf dem Parkplatz der Jahnsportanlage in St. Tönis. Die Zufahrt für die Wagen und Gruppen erfolgt über die Gelderner Straße. Jeder Teilnehmer ordnet sich dort entsprechend der zugeteilten Nummer des Zugfolgeplanes ein. Der Platz ist entsprechend markiert. Wir sind selbstverständlich auch vor Ort und weisen euch ein. Die Marschrichtung des Tulpensonntagszuges ist stadteinwärts.

Der Tulpensonntagszug setzt sich pünktlich um 14:11 Uhr in Bewegung !






12. Worauf ist beim Wurfmaterial (Kamelle) zu achten?
Für das Wurfmaterial gelten folgende Regelungen:
- das Mindesthaltbarkeitsdatum darf nicht überschritten sein.
- Medikamente oder Medikamenten ähnliche Verpackungen sind nicht zulässig.
- harte und gefährliche Gegenstände sind nicht zulässig.
- Als Wurfmaterial gelten nur die üblichen Gegenstände (Süßigkeiten, Blumen, und Plastikteile).
- Pornografische Artikel und Kondome dürfen nicht geworfen werden.
- Bitte nur Wurfmaterial in kleinen Einheiten schmeißen!!





13. Was ist mit Alkohol?
Vor und während des Karnevalsumzuges sollte der Alkohol-Konsum auf ein Minimum begrenzt werden. Das bedeutet, dass man körperlich und geistig handlungsfähig bleiben muss.
Stark alkoholisierte Teilnehmer müssen wir leider, auch während des  Karnevalsumzuges, von der weiteren Veranstaltung ausschließen. Dass die Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche strikt untersagt ist (Jugendschutzgesetz), versteht sich von selbst.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Haftungsansprüche von Dritten aus Schäden, die in Bezug auf die Verteilung von Alkohol und Drogen entstehen, den Veranstalter von jeglicher Verantwortung  entbindet.





14. Findet der Zug bei jedem Wetter statt?
Bei Regen, Schnee oder Sonnenschein, wir ziehen immer! Es sei denn, der Deutsche Wetterdienst hat eine Unwetterwarnung herausgegeben - dann ziehen wir natürlich nicht. Aber das ist, Gott sei Dank noch nicht oft vorgekommen.





15. Wann erfahre ich meine Wagen/Gruppen-Nummer?
Die eigene Nummer ist aus den Zugaufstellungsplan abzulesen, der etwa 5 Tage vor dem Tulpensonntag an alle Ansprechpartner per E-Mail verschickt wird.
Auf dem Fahrzeug bitte die Nummer deutlich sichtbar auf weißem Grund in einer Größe von mindestens 20 x 30 cm großen Ziffern anbringen; bei Fußgruppen sollte die Zugnummer so groß sein, dass diese auf einer Entfernung von 20 m noch deutlich lesbar ist.





16. Gibt es einen Anmeldeschluss?
Ja! Anmeldeschluss ist immer eine Woche vor Tulpensonntag. Gruppen, die bis dahin nicht angemeldet sind, können wir bei der Zugreihenfolge leider nicht mehr berücksichtigen.
Der Zugaufstellungsplan,  also die Reihenfolge der Gruppen/Wagen , muss ja schließlich zu Beginn der Woche an alle Teilnehmer verschickt werden.





17. Sind Glasflaschen erlaubt?
Nein!  Aus Sicherheitsgründen gilt für alle Zugteilnehmer ein striktes Glasverbot während des Karnevalsumzuges, sowie in den gekennzeichneten Zonen innerhalb des Stadtgebietes.
Wir bitten dies auch auf dem Wagen einzuhalten !!
Wir müssen das vor Zugbeginn und währenddessen kontrollieren !!

Tipp:  Füllt das Getränk vorher in eine PET-Flasche um !!





18. Was ist bei Radengel/Radwachen/Zugbegleiter zu beachten?
Radengel (Radwache oder Zugbegleiter) werden durch die Zugteilnehmer selbst gestellt und müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Für die Radengel gilt ein striktes Alkohol-Verbot. Außerdem müssen sie Warnwesten tragen.
Die Anzahl der Radengel hängt von der Länge des Fahrzeuges ab:
- Kraftfahrzeuge ohne Anhänger brauchen 4 Radwachen
- Kraftfahrzeuge mit Anhänger (Zugmaschine bis 4m) brauchen 6 Radwachen
- Kraftfahrzeuge mit Anhänger (Zugmaschine über 4m) brauchen 8 Radwachen





19. Wo lässt man die leeren Kamelle-Kartons?
Bitte vor, während und nach dem Karnevalsumzug  kein Verpackungsmaterial, wie z.B. Kartons, Plastiktüten und sonstige Behältnisse, auf die Fahrbahn werfen.                         
Die nachfolgenden Fußgruppen werden euch dankbar sein!

Da, wo vorher volle Kartons Platz auf euren Wagen hatten, passen die die leeren Karton allemal hin !!





20. Müssen Feuerlöscher auf dem Wagen vorhanden sein ?
Ja, zur Sicherstellung von ausreichenden Erstlöschmaßnahmen ist auf jedem Festwagen mindestens ein 6 kg Handfeuerlöscher mit Pulver (PG 6) vorzuhalten.
Auf den Festwagen, bei denen professionelle Beschallungsanlagen (PA-Anlagen), oder sonstige größere elektrische Anlagen eingesetzt werden, wird zusätzlich die Vorhaltung eines Handfeuerlöschers mit mindestens 5 Kg des Löschmittels Kohlenstoffdioxid (K 5) empfohlen.

Trotz Feuerlöscher ist offenes Feuer und die Verwendung von pyrotechnischen Feuerwerkskörpern jedoch grundsätzlich verboten.



21. Was ist beim Wagenbau zu beachten?
Die Vorschriften der StVO und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) finden auf die im Karnevalszug mitgeführten Kraftfahrzeuge, Anhänger, Handwagen, Begleittiere und auf deren Führer Anwendung.
Die Fahrzeugauf- und anbauten müssen den verkehrstechnischen Sicherheitsanforderungen entsprechen und sind so zu installieren, dass von ihnen keine Gefährdung ausgeht. Bei Fahrzeugen muss ein ausreichendes Sichtfeld für den Fahrzeugführer gewährleistet sein. Das Aufspringen von Personen ist durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden.
Alle teilnehmenden Anhänger dürfen, einschließlich der Aufbauten, folgende Maße nicht überschreiten:
- Gesamthöhe max. 4,00 Meter  (wegen Oberleitung der Straßenbahn auf der Krefelder Straße!)
- Gesamtbreite max. 3,30 Meter
- Gesamtlänge max. 8,80 Meter ohne Schere
- Gesamtlänge einschließl. Zugfahrzeug 14,50 Meter
Ladeflächen müssen eben, tritt- und rutschfest sein. Für eine Personenbeförderung während des Karnevalsumzuges müssen für ausreichende Haltevorrichtungen und Sicherungen (Brüstung oder Geländer) gegen das herunterfallen von Personen und Gegenständen vorhanden sein.







22. Ist nach dem Umzug alles vorbei oder kann man in St.Tönis noch was unternehmen?
Direkt im Anschluss nach dem Tulpensonntagzug beginnt im Festzelt auf dem Parkplatz Willicher Straße der "Narrenschwoof".
Eintrittskarten hierfür sollten bereits im Vorfeld bei Spielwaren Lessenich ( Hochstraße 57; 47918 TöVo) oder in der Musikkneipe Heinrich V. (Viersener Straße 47, 47918 TöVo) gekauft werden; (Karten an der Abendkasse zu bekommen, war in der Vergangenheit oft recht schwierig). Der Vorverkauf startet meist bereits im November.

Sollte im Festzelt kein Platz mehr sein, so findet man vielleicht noch ein Plätzchen in den fußläufig erreichbaren Gaststätten im Ortskern.


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